Mit den nötigen Funktionen in Ihrer Ordinationssoftware
Hintergrund
Ab 1. Jänner 2026 sollen alle extramuralen Leistungserbringer:innen Diagnosen (ICD-10-Codes) digital erfassen und ab dem 1. Juli 2026 auch an die Österreichische Sozialversicherung übermitteln. Dies gilt unabhängig davon, ob sie einen Kassenvertrag besitzen oder nicht. Für Ärzt:innen mit Kassenvertrag erfolgt die Übermittlung an die KV-Träger, welche die Daten an die Sozialversicherung weiterleitet. Ärzt:innen ohne Kassenvertrag können mit der neuen eWahlpartner-Schnittstelle ihre Diagnose- und Leistungsdaten direkt an die DVSV senden. Wahlärzt:innen müssen außerdem ab 1. Jänner 2026 e-Wahlpartner Kontakte erfassen.
Ziel der Diagnosencodierung ist, ein gesamtes Bild über Diagnosen und Leistungen im Gesundheitswesen zu erhalten. Dabei soll für Ärzt:innen kein Mehraufwand entstehen, sondern ein standardisierter Informationsaustausch etabliert werden.
Weitere angestrebte Vorteile:
- Nutzung der Daten zu Forschungszwecken
- Verbesserte Planbarkeit der Versorgung
- Identifikation von bspw. Risikogruppen
Die gesetzliche Diagnosencodierung bedeutet dabei nicht, dass zwangsläufig eine abgeklärte Diagnose übermittelt wird. Die Codes sollen den Grund für den Besuch des Patienten, also für die Inanspruchnahme des Gesundheitswesens, wiedergeben.
Detaillierte Hinweise zu Codierung und Dokumentation finden Sie in den Rundschreiben des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Allgemein gilt für die Diagnosencodierung:
- Pro Kontakt (auch telemedizinisch) ist mindestens eine Diagnose in Form eines vierstelligen ICD-10-Codes zu übermitteln (in manchen Fällen gibt es auch nur dreistellige Codes).
- Eine Diagnose muss als Hauptdiagnose angegeben werden, diese bezeichnet den medizinischen Grund für den Kontakt.
- Sollte keine Diagnose abgeben werden können oder die Diagnostik noch nicht abgeschlossen sein, wird ein Symptom oder Befund übermittelt. Die entsprechenden Codes finden Sie im Handbuch in Kapitel XVIII (R-Codes).
- Bei bspw. Vorsorgeuntersuchungen oder Schwangerschaft werden spezielle Codes für die Inanspruchnahme von Leistungen des Gesundheitswesens ohne Gesundheitsstörung verwendet, s. Handbuch des Bundesministeriums (oben verlinkt) Kapitel XXI (Z-Codes).
- Es sollen nur Codes übermittelt werden, die für den jeweiligen Besuch relevant sind.
Ausnahmen
Ausnahmen von der Codierung sind Verdachts-, Status-Post- und Dauerdiagnosen. Da eine übermittelte Diagnose als bestätigt gilt, sollen keine Verdachtsdiagnosen gesendet werden. Stattdessen soll das schwerwiegendste Symptom bzw. der schwerwiegendste Befund übermittelt werden. Status-Post-Diagnosen geben nicht den Grund für die aktuelle Inanspruchnahme der Gesundheitsdienstleistung an und sind daher auch nicht zu übermitteln. Dauerdiagnosen sind immer dann zu übermitteln, wenn sie der Grund für den aktuellen Besuch des Patienten sind.
Genaue aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite des Sozialministeriums.
Diagnosencodierung in der Ordinationssoftware
Im Arbeitsalltag bedeutet die Diagnosencodierung vor allem, dass die richtigen ICD-10-Codes in der Ordinationssoftware beim Besuch eines Patienten entsprechend hinterlegt und übermittelt werden müssen. Kassenärzt:innen übermitteln die Codes mit der DVP-Abrechnungsdatei, die aus der Software heraus exportiert wird. Für Wahlärztinnen und Wahlärzte wurde für die Übermittlung von Patientenkontakten, Leistungen und Diagnosen eine separate Schnittstelle über die e-card-Infrastruktur eingerichtet.
In der Ordinationssoftware tomedo® läuft die Zuordnung der Diagnosen zu Patientenkontakten automatisch im Hintergrund, während die Diagnosen dem Schein / der Rechnung hinzugefügt werden. Die erste dokumentierte Diagnose des Tages wird hierbei als Hauptdiagnose des entsprechenden Kontakts hinterlegt. Der zutreffende ICD-10-Code kann direkt in tomedo® gesucht und ausgewählt werden. Die vom System automatisch erstellte Zuordnung lässt sich jederzeit einsehen und bei Bedarf anpassen.
Die ICD-Diagnosen können ebenso als Favoriten angelegt werden, was die ärztliche Dokumentation erheblich beschleunigen kann.
Um die Dokumentation der Diagnose zukünftig noch besser zu unterstützen, ist die Integration des e-Health Codierservice in Planung, der die Suche zutreffender ICD-10-Codes erleichtern soll. Eine Demo des Services steht unter https://codierservice.ehealth.gv.at/ zur Verfügung.



